Die Stadt Bonndorf im Schwarzwald ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.bonndorf.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Bitte beachten Sie: Es ist geplant, alle hier aufgeführten Inhalte zeitnah barierrefrei zur Verfügung zu stellen.
- Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Teilweise fehlen aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und Bedienelemente und es ist keine Alternative für das grafische CAPTCHA in Formularen vorhanden.
- Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen: Formularfelder haben keine programmatisch erkennbare Beschriftung.
- Anforderung 9.1.4.1 Benutzung von Farbe: Links sind zum Teil nur durch Farbe erkennbar.
- Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum): Teilweise reicht der Kontrast von Texten, Grafiken und Bedienelementen nicht aus.
- Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus: Das Menü öffnet sich nur beim sogenannten Mouseover (Darüberschweben des Mauszeigers) und lässt sich mit der Escape-Taste nicht schließen. Die Bedienelemente dahinter sind so teilweise verdeckt und können nicht mehr sicher angesteuert werden.
- Anforderung 9.2.1.1 Tastatur: Die Untermenüpunkte der zwei Menüpunkte „Bürgerinfo“ und „Tourismus“ können nicht mit dem Tastaturfokus erreicht werden. Die Hauptnavigation ist somit für Tastaturnutzende nicht bedienbar.
- Anforderung 9.2.1.2 Keine Tastaturfalle: Sobald das sogenannte Hamburger-Menü (Bedienelement mit 3 waagerechten Strichen) in der responsiven Ansicht mit der Tastatur geöffnet wird, lässt sich der Tastaturfokus nicht mehr bewegen. Man muss zwingend die Maus einsetzen oder die Seite komplett neu laden, um danach den Tastaturfokus wieder bewegen zu können.
- Anforderung 9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden: Es muss für automatisch aktualisierte Inhalte Bedienelemente zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Bewegung auch mit der Tastatur angehalten werden kann, wenn der Automatismus nicht spätestens nach 5 Sekunden selbsttätig endet.
- Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext): Das Ziel oder der Zweck von Links geht zurzeit nicht aus dem verlinkten Linktext hervor bzw. ist nicht aus dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar.
- Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar: Bei der Bedienung mit der Tastatur, ist nicht deutlich erkennbar, welches Element gerade fokussiert wird.
- Anforderung 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen: Nicht alle Formularfelder sind mit einer ausreichenden Beschriftung versehen.
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: Der verwendete HTML-Code entspricht an einigen Stellen nicht den W3C-Empfehlungen.
- Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0: Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0: Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO: Die Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) sind nicht barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.08.2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf den Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit vom 16.05.2022 gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) der Webseite www.bonndorf.de
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Die Stadt Bonndorf im Schwarzwald arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an unseren Bürgerservice wenden.
Unter folgender Adresse können Sie per E-Mail Kontakt aufnehmen: buergerservice@bonndorf.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Bonndorf im Schwarzwald wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Bonndorf im Schwarzwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.