Stellenausschreibung pädagogische Fachkräfte (m/w/d
Der Zeitraum für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist vom 01.02.2021, 06:00 Uhr – 11.03.2021, 12:00 Uhr.
Hier finden Sie die Beurteilung zum Untersuchungsbefund der Wasserversorgung vom 18.12.2020
Mit Bonndorfern – von Oliver Tissot
Die Hinweise erhalten Sie in 20 Sprachen und können bei Bedarf auch ausgedruckt werden.
Presseerklärung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Verwaltungsspitze und uns wurde das Thema "Bürgermeisterwahl zum jetzigen Zeitpunkt“ erörtert. In der Zeit des Kontaktverbotes, können wir uns eine Bürgermeisterwahl nicht vorstellen. Die Wähler und die Wahlhelfer in den Wahllokalen sowie die Bürgermeisterkandidaten dürfen nicht gefährdet werden. Für die Bewerber ist ein Wahlkampf mit Kontaktverbot nahezu unmöglich. Deshalb sind wir gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bürgermeisterwahl am 10. / 24. Mai 2020 abgesagt werden muss. Von uns wurde in diesem Zusammenhang die dringende Bitte an Michael Scharf gerichtet, sein Amt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und erfolgreichen Arbeit für unsere Stadt für eine überschaubare Zeit weiterzuführen.
Die Bürgermeisterstellvertreter
Ingo Bauer Gernot Geng Tilmann Frank
Presseerklärung
Als ich am 09. Dezember 2019 meinen Rückzug angekündigt habe, war ich mir sicher, dass ich ein wohlbestelltes Feld hinterlasse. Es war damals nicht abzusehen, wie eine Pandemie unser tägliches Leben bestimmt. Die Politik und Gesellschaft fordert uns auf, Solidarität zu zeigen und zusammenzustehen. Dem will und kann ich mich nicht widersetzen. Aus diesem Grund und der eindringlichen Bitte der Bürgermeisterstellvertreter habe ich mich entschlossen, meinen Antrag auf Zurruhesetzung zurückzuziehen. In enger Abstimmung mit unseren Bürgermeisterstellvertretern werde ich versuchen, die Geschicke unserer Stadt durch die Krise zu führen.
Ihr
Michael Scharf
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555.
Alternativ beim Gesundheitsamt Waldshut-Tiengen unter 07751 / 865151.
Diese erreichen Sie Mo.,Mi.,Do.,Fr. 08:30-16:30 Uhr und Di. 08:30-18:00 Uhr.
Die Touristinfo, Petra Kaiser, und der Temesberger-Telefon-Shop, Rudolf Temesberger, führen ein Gewinnspiel für Glasfaser-Vertragskunden durch.
Hier gelangen Sie zu den Teilnahmebedingungen:
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurden die abflussrelevanten Flächen aller Grundstücke der Stadt Bonndorf ermittelt. Diese Flächen bilden nun die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr, welche bei der Wasserabrechnung erhoben wird. Sollten sich zwischenzeitlich die Flächen bzw. die Art der Versiegelung geändert haben, bitten wir dies der Stadt Bonndorf mitzuteilen. Gerne stellen wir Ihnen einen Korrekturbogen und eine Informationsbroschüre zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Messerschmid, Stadt Bonndorf, Bauamt, Telefon 07703/9380-40
Ab sofort sind mobile Bürgerdienste möglich!
Mit dem Bürgerkoffer können wir mobile und standortunabhängige Bürgerdienste für diejenigen anbieten, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben in das Rathaus zu kommen. Der mobile Einsatz ermöglicht Ihnen eine Erleichterung von Behördengängen, da wir mit dem Bürgerkoffer direkt zu Ihnen kommen können.
Mal eben Fotos von Bonndorf posten, Eindrücke teilen oder entspannt surfen? Kein Problem: Im Bereich der Touristinformation Bonndorf (Martinstr. 5) bietet die Stadt kostenloses WLAN (Free WiFi) an.
Sie suchen Gewerbeflächen in optimaler Lage? Wir sind der richtige Standort!
Sie suchen einen schönen Bauplatz für ein Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus? Wir haben ein paar schöne Grundstücke für Sie!
Über unser Raumverwaltungsprogramm, in dem verschiedene städtische Gebäude mit Räumlichkeiten hinterlegt sind, können über eine Buchungsanfrage örtliche Vereine und Institutionen für Veranstaltungen, Sport, Vorträge, usw. einzelne Räume reservieren. Für private Feste (Hochzeiten, Geburtstage, usw.) stehen die Räumlichkeiten grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Wichtige Informationen für Mieter und Vermieter: Seit dem 01.11.2015 sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass zur An- und Ummeldung oder Abmeldung der Wohnung (nur bei Wegzug ins Ausland) eine Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieters) erforderlich ist.
Hilfe in allen Lebenslagen - Von A wie Adoption über U wie Unternehmen gründen bis Z wie Zivildienst: In vielen Lebenslagen brauchen die Bürgerinnen und Bürger die Leistungen der Stadtverwaltung. Der Online-Behördenführer hat die benötigten Formulare parat und zeigt Ihnen den Weg durch den "Behördendschungel". Hier finden Sie schnell und einfach die richtigen Anlaufstellen und alles, was Sie brauchen, um Verwaltungsdienste zu verstehen und zu nutzen.