Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2026 haben sich Änderungen bei der Beantragung von Erlaubnissen bei Veranstaltungen ergeben. Künftig muss für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, ein "Antrag auf Gestattung eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebes" gestellt werden. Auch beim Ausschank alkoholischer Getränke auf Spendenbasis ist es erforderlich, den Antrag zu stellen. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) muss nicht mehr beantragt werden.
Klarer Himmel





