Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen
Was ist neu?
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2026 haben sich Änderungen bei der Beantragung von Erlaubnissen bei Veranstaltungen ergeben.
Mit Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes (LGastG) entfällt die bisherige Rechtsgrundlage für die Erteilung von gaststättenrechtlichen Erlaubnissen. Folglich ist kein Erlaubnisverfahren mehr gültig, es muss daher ein Anzeigeverfahren stattfinden.
Was ist zu beachten?
Künftig muss für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, ein "Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes" gestellt werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) muss nicht mehr beantragt werden.
Hierfür muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt werden, welches Sie auf dieser Seite downloaden können.
Hierbei ist insbesondere die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 2 Abs. 2 LGastG einzuhalten. Die Antragsfrist beginnt mit Einreichung des Antrags bei der Gemeinde. Sie müssen den Antrag schriftlich oder in elektronischer Form beantragen. Dieser muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Die Gebühr pro Veranstaltung bleibt unverändert. Für einzelne Veranstaltungstage fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR an. Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht sich die Gebühr pro weiteren Tag um 5,00 EUR. Die Gebühr wird in Form einer Rechnung erhoben.
Hinweis bei Veranstaltungen in der Stadthalle: Auch für Veranstaltungen in der Stadthalle, wo eine Konzession vorliegt, ist ein Antrag zu stellen und die Gebühr zu entrichten.
Wir bitten alle Vereine und Veranstalter, die Neuregelung bei der Planung und Durchführung künftiger Veranstaltungen zu berücksichtigen.
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
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