Veröffentlicht am 06.08.2026

Jede Stadt bzw. Gemeinde ist nach den Brandschutzgesetzen der Bundesländer gesetzlich dazu verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und auszurüsten. Ein Feuerwehrbedarfsplan (auch Brandschutzbedarfsplan) ist das zentrale Steuerungsinstrument, um diesen gesetzlichen Auftrag rechtssicher zu erfüllen.
Gesamtfeuerwehrkommandant Patrick Steiß stellte jüngst in der Gemeinderatssitzung die Notwendigkeit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes vor.
Warum ein Feuerwehrbedarfsplan unverzichtbar ist:
- Rechtliche Absicherung: Er dient der Gemeinde als Nachweis, dass sie ihrer kommunalen Pflichtaufgabe zur Gefahrenabwehr nachkommt.
- Bedarfsgerechte Ausstattung: Der Plan analysiert das lokale Gefahrenpotenzial (z. B. Industriegebiete, Schulen, Pflegeheime) und legt fest, wie viele Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte tatsächlich benötigt werden.
- Schutzzielerreichung: Er definiert verbindliche Hilfsfristen (z.B. "Die Feuerwehr muss jeden Punkt im Stadtgebiet innerhalb von 10 Minuten erreichen können") und überprüft, ob diese durch die aktuellen Standorte der Feuerwehrhäuser gehalten werden können.
- Finanzplanung: Als strategischer Rahmenplan bietet er dem Gemeinderat eine transparente und objektive Grundlage für künftige Investitionen in Millionenhöhe.
- Transparenz: Er zeigt den Einsatzkräften transparent auf, welche Entwicklungen in den kommenden Jahren anstehen.
Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung (oft alle 3 bis 5 Jahre) ist somit für Bürgermeister, Stadtverwaltung und Gemeinderat eine essenzielle Grundlage, um die Sicherheit der Bürger zu garantieren und Investitionen sinnvoll zu rechtfertigen.
Für 13.625,50 Euro wurden die Mittel vom Gemeinderat an das Büro FORPLAN GmbH vergeben.
Ihre Stadtverwaltung
Überwiegend bewölkt