Aktuelle Nachrichten
Gemeinsam Leben retten – Defibrillatoren für Bonndorf und alle Ortsteile
Ein Herzstillstand kann jeden treffen – jederzeit und überall. In solchen entscheidenden Minuten zählt jede Sekunde.
Wir möchten deshalb dafür sorgen, dass in Bonndorf und allen Ortsteilen schnell erreichbare Defibrillatoren (AEDs) rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Denn ein Defibrillator kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen und wertvolle Zeit überbrücken, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Damit dieses wichtige Vorhaben umgesetzt werden kann, brauchen wir Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Spende helfen Sie, Defibrillatoren anzuschaffen und an geeigneten, gut erreichbaren Standorten in unserer Gemeinde bereitzustellen. Dabei zählt jede Spende, ob groß oder klein. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass im Notfall schnelle Hilfe direkt vor Ort möglich ist.
Einen Teil der hierfür benötigten Summe konnte bereits durch eine von Ralf Rebmann initiierte Aktion gesammelt werden. Die dabei eingegangenen Spenden werden ebenfalls für die Anschaffung der Defibrillatoren eingesetzt.
Helfen Sie mit und unterstützen Sie unsere Spendenaktion.
Spendenkonto der Stadt Bonndorf:
Sparkasse Bonndorf-Stühlingen
IBAN: DE33 6805 1207 0000 0005 47
BIC: SOLADES1BND
Volksbank Hochrhein
IBAN: DE03 6849 2200 0003 5129 08
BIC: GENODE61WT1
Verwendungszweck: „Spendenaktion Defibrillatoren“
Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung für unsere Gemeinde übernehmen und damit ein Stück mehr Sicherheit für uns alle schaffen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hinweis zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Nach § 50 EStDV (Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung) ist eine Bescheinigung ab einem Betrag in Höhe von 300,00 EUR zur Vorlage beim Finanzamt zwingend erforderlich. Bei Zuwendungen bis 300,00 EUR reicht als Nachweis ein Kontoauszug, Online-Banking-Ausdruck oder Bareinzahlungsbeleg aus (§ 50 Abs. 4 EStDV). Für weitere Informationen zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung wenden Sie sich bitte an stadtkasse@bonndorf.de.
Neues zum Ganztagsangebot an der Grundschule in Bonndorf
Ab 2026 haben Grundschulkinder schrittweise Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser bundesweite Rechtsanspruch beginnend mit den Erstklässlern müssen die Kommunen bis 2029/30 in allen Klassenstufen der Grundschule umsetzen.
Für die Stadt Bonndorf bedeutet das eine große Herausforderung – vor allem in Sachen Personal und die Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Die Lotenbachklamm ist ab sofort für die restliche Saison vollständig gesperrt.
Grund für die Sperrung ist eine umgestürzte Tanne, die einen Erdrutsch ausgelöst hat. Dadurch sind die Wege nicht mehr passierbar. Zudem besteht die Gefahr, dass jederzeit weitere Bäume nachrutschen können. Auch der oberhalb verlaufende Müllerweg bleibt aufgrund von Unwetterschäden, die vor etwa drei Wochen entstanden sind, weiterhin gesperrt. Wir bitten dringend darum, die Sperrungen ernst zu nehmen und die Lotenbachklamm keinesfalls zu betreten. Es besteht Lebensgefahr!
Facharzt (m/w/d) für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin gesucht
Das MVZ Rothauser Land ist das erste genossenschaftlich organisierte, interkommunale Medizinische Versorgungszentrum in Baden-Württemberg. Träger sind die Gemeinden Bonndorf, Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf. Gemeinsam mit einem engagierten Team sichern wir die hausärztliche Versorgung in der Region und gestalten deren Zukunft aktiv mit.
Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2026 haben sich Änderungen bei der Beantragung von Erlaubnissen bei Veranstaltungen ergeben. Künftig muss für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, ein "Antrag auf Gestattung eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebes" gestellt werden. Auch beim Ausschank alkoholischer Getränke auf Spendenbasis ist es erforderlich, den Antrag zu stellen. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) muss nicht mehr beantragt werden.
Neuer Service: Wohnsitz online anmelden
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte.
Entdecken Sie unsere interaktive Broschüre
Unsere Stadt hat viele Gesichter. Und wir möchten sie Ihnen in unserer neuen Broschüre präsentieren! Von lebendiger Tradition über moderne Industrie, Handwerks- und Gewerbebetriebe und Einzelhandel bis hin zu einem reichen Kultur- und Freizeitangebot: Entdecken Sie, was Bonndorf einzigartig macht. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um zu entdecken, warum Bonndorf Heimat ist, die begeistert.
Ein herzlicher Dank gilt unseren Kooperationspartnern, die mit ihrer Anzeige zum Entstehen der Broschüre entscheidend beigetragen haben.
Deine Stadt informiert. Die Bonndorf-App
Mit großer Freude stellen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die neue Bonndorf-App vor!
Ab sofort können Sie sich über die App mit aktuellen Nachrichten aus dem Rathaus versorgen lassen, direkt auf das Smartphone. Außerdem finden Sie über die App zu allen wichtigen Informationen zur Stadt Bonndorf und ihren Einrichtungen. Tipps und Veranstaltungshinweise runden das Informationsangebot ab.
Ihre Mitteilungen an die Stadt können Sie ebenfalls direkt und bequem über die App verschicken.
Jetzt den QR-Code scannen oder mit dem Smartphone die Adresse app.bonndorf.de aufrufen und den Installationshinweisen folgen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken!
Niederschlagswassergebühr
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurden die abflussrelevanten Flächen aller Grundstücke der Stadt Bonndorf ermittelt. Diese Flächen bilden nun die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr, welche bei der Wasserabrechnung erhoben wird. Sollten sich zwischenzeitlich die Flächen bzw. die Art der Versiegelung geändert haben, bitten wir dies der Stadt Bonndorf mitzuteilen. Gerne stellen wir Ihnen einen Korrekturbogen und eine Informationsbroschüre zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Fehrenbach, Stadt Bonndorf, Bauamt, Telefon 07703/9380-42
Mobile Bürgerdienste
Ab sofort sind mobile Bürgerdienste möglich!
Mit dem Bürgerkoffer können wir mobile und standortunabhängige Bürgerdienste für diejenigen anbieten, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben in das Rathaus zu kommen. Der mobile Einsatz ermöglicht Ihnen eine Erleichterung von Behördengängen, da wir mit dem Bürgerkoffer direkt zu Ihnen kommen können.
kostenloses WLAN
Mal eben Fotos von Bonndorf posten, Eindrücke teilen oder entspannt surfen? Kein Problem: im Bereich des Marienbrunnens, gegenüber vom Rathaus, bietet die Stadt kostenloses WLAN (Free WiFi) an.
Raumverwaltung Bonndorf
Über unser Raumverwaltungsprogramm, in dem verschiedene städtische Gebäude mit Räumlichkeiten hinterlegt sind, können über eine Buchungsanfrage örtliche Vereine und Institutionen für Veranstaltungen, Sport, Vorträge, usw. einzelne Räume reservieren. Für private Feste (Hochzeiten, Geburtstage, usw.) stehen die Räumlichkeiten grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Meldegesetz
Wichtige Informationen für Mieter und Vermieter: Seit dem 01.11.2015 sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass zur An- und Ummeldung oder Abmeldung der Wohnung (nur bei Wegzug ins Ausland) eine Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieters) erforderlich ist.
Der Online-Behördenführer
Hilfe in allen Lebenslagen - Von A wie Adoption über U wie Unternehmen gründen bis Z wie Zivildienst: In vielen Lebenslagen brauchen die Bürgerinnen und Bürger die Leistungen der Stadtverwaltung. Der Online-Behördenführer hat die benötigten Formulare parat und zeigt Ihnen den Weg durch den "Behördendschungel". Hier finden Sie schnell und einfach die richtigen Anlaufstellen und alles, was Sie brauchen, um Verwaltungsdienste zu verstehen und zu nutzen.
Überwiegend bewölkt









