Aktuelle Nachrichten

Bürgerinformation

Regierungspräsidium saniert in den Sommerferien die B 315 bei Bonndorf / Bundesstraße wird abschnittsweise voll gesperrt

In den Sommerferien saniert das Regierungspräsidium Freiburg (RP) die B 315 vom Ortsausgang Bonndorf bis an die Kreisgrenze bei Holzschlag (Kreis Waldshut). Wie das RP mitteilt, muss die Bundesstraße deshalb in der Zeit vom 27. Juli bis zum Ende der Sommerferien abschnittweise voll gesperrt werden. Der Verkehr wird über Rothaus, Schluchsee und Lenzkirch umgeleitet (L 170, B 500, L 156) und weiter über die B 317 in Richtung Titisee-Neustadt.

Die Arbeiten beginnen am 27. Juli mit dem Abschnitt vom Ortsausgang Bonndorf bis zur Abzweigung der Kreisstraße in Richtung Schluchsee, der eine Woche in Anspruch nehmen wird. In dieser Zeit bleibt die Verbindung von Schluchsee nach Gündelwangen noch offen. Weiter geht’s dann mit dem Abschnitt bis zur Einmündung der L 170 am Wanderparkplatz Lotenbachklamm, der ebenfalls eine Woche dauern wird. Hier bleibt die Verbindung zwischen Wutachschlucht und Gündelwangen bestehen. Im Anschluss wird über voraussichtlich vier Wochen die Bundesstraße durch die Ortsteile Gündelwangen und Holzschlag unter Vollsperrung saniert.

Das RP weist darauf hin, dass die Buslinie zwischen Lenzkirch und Bonndorf auch während der Bauzeit verkehrt. Allerdings werden die Busse die Haltestellen in Holzschlag und Gündelwangen voraussichtlich ab dem 3. August bis zum Ende der Sommerferien nicht anfahren. Der Wanderbus für die Wutachschlucht wird weitgehend normal verkehren. Nur vom 3. bis zum 7. August fällt die Verbindung zwischen Bonndorf und Schattenmühle aus. Der Wanderparkplatz Lotenbachklamm an der B 315 wird über die gesamte Bauzeit gesperrt sein.

Neben der Erneuerung des Fahrbahnbelags auf einer Strecke von rund 7,5 Kilometern werden im Ortsteil Gündelwangen sechs Bushaltestellen barrierefrei umgebaut sowie 800 Meter Bordsteine und Gehweg für die Stadt Bonndorf saniert. Zudem wird zwischen Bonndorf und Gündelwangen eine abgerutschte Böschung saniert. Diese Arbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung. Sie starten teilweise bereits etwa drei Wochen vor den Sommerferien.

 

Bürgerinfo

Hohe Waldbrandgefahr – Grillen nur an offiziellen Feuerstellen, Waldbrandindex beachten


Dringender Appell an die Bevölkerung:

Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Temperaturen warnt das Kreisforstamt Waldshut eindringlich vor der akuten Waldbrandgefahr. Die Wälder sind durch die verhältnismäßig geringen Niederschläge der letzten Wochen extrem trocken. Es wird dringend darum gebeten, Grillfeuer ausschließlich an ausgewiesenen, offiziellen Feuerstellen zu entzünden und den aktuellen Waldbrandgefahrenindex zu beachten.

Grillen nur an offiziellen Feuerstellen

Um die Natur zu schützen und die Sicherheit aller zu gewährleisten, ist das Entzünden offener Feuer zum Grillen außerhalb offiziell ausgewiesener und dafür vorgesehener Feuerstellen strengstens untersagt.

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als wichtiger Hinweis

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobewertung ist der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser Index wird täglich aktualisiert und gibt Auskunft über die aktuelle Gefahrenstufe von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr).

  • Bereits ab Stufe 3 ist äußerste Vorsicht geboten.
  • Bei Stufe 4 und 5 kann das Betreten von Wäldern sogar behördlich untersagt werden.

Das Forstamt bittet die Bevölkerung eindringlich, sich vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Stufe des Waldbrandgefahrenindexes zu informieren. Dieser ist auf der Website des DWD (www.dwd.de) sowie oft auch auf den Internetseiten der lokalen Behörden und Forstämter einsehbar.

Sollten Sie Rauch oder Feuer im Wald entdecken, zögern Sie nicht und wählen Sie sofort den Notruf 112!

Bürgerinformation

Neuregelung der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen

Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2026 haben sich Änderungen bei der Beantragung von Erlaubnissen bei Veranstaltungen ergeben. Künftig muss für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke ausgegeben werden, ein "Antrag auf Gestattung eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebes" gestellt werden. Auch beim Ausschank alkoholischer Getränke auf Spendenbasis ist es erforderlich, den Antrag zu stellen. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) muss nicht mehr beantragt werden.

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Logo mit dem Text:
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Neuer Service: Wohnsitz online anmelden

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte.

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Bürgerinformation

Entdecken Sie unsere interaktive Broschüre

Unsere Stadt hat viele Gesichter. Und wir möchten sie Ihnen in unserer neuen Broschüre präsentieren! Von lebendiger Tradition über moderne Industrie, Handwerks- und Gewerbebetriebe und Einzelhandel bis hin zu einem reichen Kultur- und Freizeitangebot: Entdecken Sie, was Bonndorf einzigartig macht. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um zu entdecken, warum Bonndorf Heimat ist, die begeistert.

Ein herzlicher Dank gilt unseren Kooperationspartnern, die mit ihrer Anzeige zum Entstehen der Broschüre entscheidend beigetragen haben.

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Deine Stadt informiert. Die Bonndorf-App

Mit großer Freude stellen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die neue Bonndorf-App vor!

Ab sofort können Sie sich über die App mit aktuellen Nachrichten aus dem Rathaus versorgen lassen, direkt auf das Smartphone. Außerdem finden Sie über die App zu allen wichtigen Informationen zur Stadt Bonndorf und ihren Einrichtungen. Tipps und Veranstaltungshinweise runden das Informationsangebot ab.

Ihre Mitteilungen an die Stadt können Sie ebenfalls direkt und bequem über die App verschicken.

Jetzt den QR-Code scannen oder mit dem Smartphone die Adresse app.bonndorf.de aufrufen und den Installationshinweisen folgen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken!

Bürgerinformation

Niederschlagswassergebühr

Mit der Einführung  der gesplitteten Abwassergebühr wurden die abflussrelevanten Flächen aller Grundstücke der Stadt Bonndorf ermittelt. Diese Flächen bilden nun die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr, welche bei der Wasserabrechnung erhoben wird. Sollten sich zwischenzeitlich die Flächen bzw. die Art der Versiegelung geändert haben, bitten wir dies der Stadt Bonndorf mitzuteilen. Gerne stellen wir Ihnen  einen Korrekturbogen und eine Informationsbroschüre zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Fehrenbach, Stadt Bonndorf, Bauamt, Telefon 07703/9380-42

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Mobile Bürgerdienste

Ab sofort sind mobile Bürgerdienste möglich!

Mit dem Bürgerkoffer können wir mobile und standortunabhängige Bürgerdienste für diejenigen anbieten, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben in das Rathaus zu kommen. Der mobile Einsatz ermöglicht Ihnen eine Erleichterung von Behördengängen, da wir mit dem Bürgerkoffer direkt zu Ihnen kommen können.

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kostenloses WLAN

Mal eben Fotos von Bonndorf posten, Eindrücke teilen oder entspannt surfen? Kein Problem: im Bereich des Marienbrunnens, gegenüber vom Rathaus, bietet die Stadt kostenloses WLAN (Free WiFi) an.

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Raumverwaltung Bonndorf

Über unser Raumverwaltungsprogramm, in dem verschiedene städtische Gebäude mit Räumlichkeiten hinterlegt sind, können über eine Buchungsanfrage örtliche Vereine und Institutionen für Veranstaltungen, Sport, Vorträge, usw. einzelne Räume reservieren. Für private Feste (Hochzeiten, Geburtstage, usw.) stehen die Räumlichkeiten grundsätzlich nicht zur Verfügung.

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Der Online-Behördenführer

Hilfe in allen Lebenslagen - Von A wie Adoption über U wie Unternehmen gründen bis Z wie Zivildienst: In vielen Lebenslagen brauchen die Bürgerinnen und Bürger die Leistungen der Stadtverwaltung. Der Online-Behördenführer hat die benötigten Formulare parat und zeigt Ihnen den Weg durch den "Behördendschungel". Hier finden Sie schnell und einfach die richtigen Anlaufstellen und alles, was Sie brauchen, um Verwaltungsdienste zu verstehen und zu nutzen.

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